Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 12.06.2002 - 12 O 414/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Messestand
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 38
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93
Silberdistel
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2002 - 12 O 414/01
Bei dieser Werkart verlangt die Rechtsprechung ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung (vgl. BGH GRUR 1995, 581, 582 - Silberdistel). - BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96
Les-Paul-Gitarren
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2002 - 12 O 414/01
Selbst zeitloses Design sehr hoher Qualität kann die für ein Werk der angewandten Kunst erforderliche Schöpfung individueller Prägung nicht ersetzen (vgl. BGH WRP 1998, 732, 734 - Les-Paul-Gitarren). - BGH, 27.01.1983 - I ZR 177/80
Brombeer-Muster
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2002 - 12 O 414/01
Die Geschmacksmusterfähigkeit setzt erst bei einem nicht zu geringen Abstand des Werkes zum durchschnittlichen, rein handwerksmäßigen Schaffen an (vgl. BGH GRUR 1983, 377, 378). - BGH, 23.10.1981 - I ZR 62/79
Urheberrecht - Büromöbel - Wettbewerbswidrigkeit - Nachbau
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2002 - 12 O 414/01
Denn gerade bei Werken der angewandten Kunst ist der Raum für eine individuelle Gestaltung durch technische Vorgaben häufig beschränkt (BGH GRUR 1982, 305, 307 - Büromöbelprogramm).
- LG München I, 26.03.2008 - 21 O 12246/07
Urheberrecht: Schutzfähigkeit der Gestaltung eines Messestandes
1.Die Anforderungen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung an das Vorliegen einer "persönlichen geistigen Schöpfung" i.S.v. § 2 Abs. 2 UrhG bei Werken der angewandten Kunst stellt, hat dasLG Düsseldorf(GRUR-RR 2003, 38 f. -Messestand) wie folgt zusammengefasst:.
Rechtsprechung
LG Coburg, 31.10.2001 - 12 O 414/01 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Voraussetzungen, unter denen die zuständige Gemeinde auf Schadensersatz haftet, wenn ein Pkw durch ein Schlagloch im Bankett einer schmalen Ortsverbindungsstraße beschädigt wird